Stand: September 2020
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz, sind bemüht, unseren Internetauftritt und die mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) vom 16. Dezember 2020 in der jeweils geltenden Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.ihk-koblenz.de und deren mobiler Anwendung.
Barrierefreiheit der Inhalte
Unser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Er wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 und das LGGBehM zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Wir sind bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte nach und nach umzustellen. Darunter fallen insbesondere pdf-Dokumente, Alternativtexte an Bildern und Linktexte sowie Audiobeschreibungen bei eingebetteten Videos.
Unverhältnismäßige Belastung
Wie oben beschrieben sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht sämtliche Inhalte dieser Website vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Entsprechend der Absätze 3 und 4 des Artikels 5 haben wir eine Bewertung vorgenommen und dabei insbesondere die notwendigen Ressourcen, die geschätzten Kosten und die vermuteten Vorteile abgewogen. Entsprechend der Nutzungshäufigkeit und Nutzungsdauer haben wir diejenigen Seiten zuerst angepasst, die am häufigsten aufgerufen wurden. Eine vollständige und sofortige Umstellung hätte eine unverhältnismäßige Belastung dargestellt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass noch nicht alle Inhalte unserer Website vollständig barrierefrei sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Eine Prüfung/Zertifizierung zum tatsächlichen Grad der Barrierefreiheit ist in Planung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, der IHK Koblenz etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, anfordern zu können.
Nutzen Sie hierzu unser Feedbackformular.
Außerdem können Sie über folgenden Kontakt der IHK Koblenz etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Durchsetzungsverfahren
Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind seit dem Jahr 2019 die Aufgaben der Durchsetzungsstelle nach Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angesiedelt. Grundlage dafür ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Die Durchsetzungsstelle hat im Einzelfall die Einhaltung der Regelungen zu prüfen, die aufgrund Artikel 4 (Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen), Artikel 5 (Bewertung von unverhältnismäßiger Belastung) und Artikel 7 Absatz 1 (Zusätzliche Maßnahmen – Erklärung zur Barrierefreiheit)der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen worden sind. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz zur „Barrierefreien Informationstechnik“.Die regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) und der EU-Richtlinie 2016/2102 ist beim Landesamt für Steuern - Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) angesiedelt. Diese prüft von Amts wegen als Überwachungsstelle nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der obigen Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (§ 10 LGGBehM).
Kontakt zur Durchsetzungsstelle
Wenn Sie innerhalb eines Monats aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten keine zufriedenstellende Antwort bekommen, können Sie sich an den Landesbeauftragten wenden. Er prüft dann, ob die Vorschriften eingehalten sind.